Was bedeutete „Golfmitgliedschaft ohne Einschränkung des Spielrechts“?

->Im Golf gab es bis vor wenigen Jahren Golfmitgliedschaften mit „uneingeschränktem Spielrecht“ und mit „eingeschränktem Spielrecht“. Die Mitgliedschaften ohne Einschränkungen des Spielrechts zeichneten sich dadurch aus, dass Sie die Anlage Ihres Golfclubs ohne weitere Kosten nutzen konnten. Bei Golfmitgliedschaften mit „eingeschränktem Spielrecht“ mussten Sie mit Einschränkungen des Nutzungsrechts des jeweiligen Golfclubs rechnen. Dies konnte beispielsweise dann sein, wenn Sie nur auf der Driving-Range greenfee-frei spielen durften oder die Nutzung Ihres Heimatclubs immer mit einem Greenfee verbunden war. Das Merkmal der Einschränkung Ihres Spielrechts war im Magnetstreifen Ihrer DGV-Ausweiskarte vermerkt. Mitgliedschaften mit Einschränkung des Spielrechts waren für einige Sekretariate ein Indiz für einen Billig-Golfer. In Kombination mit dem auf der Karte vermerkten Heimatclub war es so mitunter recht einfach nachzuvollziehen, dass der Gast eine günstige Golfmitgliedschaft besaß. Die direkte Konsequenz hieraus konnte sein, dass der Golfspieler ein erhöhtes Greenfee zu entrichten hatte.

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